Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Landläufige Kulmische Rechte' und Weistum werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
'Landläufige Kulmische Rechte' und Weistum werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: