Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Meißner Rechtsbuch' und 'Nordhäuser Statuten' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
'Meißner Rechtsbuch' und 'Nordhäuser Statuten' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: