Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Weichbildrecht' ('Weichbild-Vulgata' oder 'Sächsisches Weichbild') und Landfriede Albrechts I. (1298) werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
'Weichbildrecht' ('Weichbild-Vulgata' oder 'Sächsisches Weichbild') und Landfriede Albrechts I. (1298) werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: