Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichts' und 'Ain gemaine lere' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
'Fünfzehn Vorzeichen des Jüngsten Gerichts' und 'Ain gemaine lere' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: