Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Judeneid und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
Judeneid und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: