Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Rechtsregeln und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
Rechtsregeln und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: