Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Physiognomik und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
Physiognomik und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: