Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Vom Meineid und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
Vom Meineid und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: