Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern und 'Vom Abschreiben deutscher Bücher' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern und 'Vom Abschreiben deutscher Bücher' werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: