Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Meißner Rechtsbuch' und 'Leobschützer Rechtsbuch' werden gemeinsam in den folgenden HSC-Beschreibungen überliefert:
'Meißner Rechtsbuch' und 'Leobschützer Rechtsbuch' werden gemeinsam in den folgenden HSC-Beschreibungen überliefert: