Mitüberlieferung
Geteilte Überlieferung
'Kleines Kaiserrecht' und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert:
'Kleines Kaiserrecht' und Remissorien zu den deutschen Rechtsbüchern werden gemeinsam in der folgenden HSC-Beschreibung überliefert: